Im Koalitionsvertrag vereinbarten CDU, CSU und SPD, die Kommunen zu unterstützen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu sichern. Dazu wurde am 07.05.2021 das Baulandmobilisierungsgesetz im Bundestag verabschiedet.
Damit wurden den Gemeinden nun neue Handwerkszeuge mitgegeben, wie z.B. die Ausweitung des gemeindlichen Vorkaufsrechts oder Befreiungsmöglichkeiten für Bauvorhaben im Außen- und Innenbereich.
Der Höhepunkt des neuen Gesetzes ist ein umstrittenes „Umwandlungsverbot“ von Miet- in Eigentumswohnungen. In Zukunft werden Landesregierungen ermächtigt festzulegen, welche Gebiete als „angespannte Wohnungsmärkte“ einzustufen sind. In diesen Gebieten kann eine Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum dann grundsätzlich nur noch mit Genehmigung der Behörde erfolgen. Die Genehmigungspflicht soll maximal bis zum 31.12.2025 greifen.
Dieser Vorbehalt stellt einen schweren Eingriff in das Eigentumsgrundrecht dar, der nicht nur große Wohnungsbaugesellschaften trifft, sondern den Eigentumserwerb für Jedermann erschweren wird. Das noble Ziel des Mieterschutzes hätte ebenfalls durch eine Stärkung der Mieterrechte erfolgen können, ohne den Markt durch unmittelbare staatliche Eingriffe zu lenken.
Bevor das neue Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft tritt, bedarf es noch einer Befassung des Bundesrates und der Verkündung. Diese Schritte dürften hingegen als letzte Formalität anzusehen sein.
Das Zeitfenster, ohne Genehmigungsvorbehalt aufteilen zu können, wird damit immer enger. Schnelles Handeln ist aus unserer Sicht geboten, wenn Ihre Immobilie in einer begehrten Wohnlage liegt. Sprechen Sie uns dazu gerne an.
Ihr André Dietrich-Bethge
T: +49 511 3608639
M: +49 172 1999998
E: a.bethge@bethge-legal.com
Fundstelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw18-de-baulandmobilisierungsgesetz-836886