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F.A.Z.-Rechteck vom 27. Januar 2023

Die heutigen Themen:

1.) Fristsetzung vor Abrechnungsverhältnis?                                 

2.) Baumaßnahmen sind anzukündigen                       

3.) Genügt die fehlerhafte Betriebskostenabrechnung?                  

4.) Welche Festsetzungen sind nachbarschützend?                  

 

 

Fristsetzung vor Abrechnungsverhältnis?               

Verlangt der Besteller eines mangelhaften Bauwerks Ersatz der Selbstvornahmekosten, muss er dem Auftragnehmer erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben. Dies kann auch vor Übergang in ein Abrechnungsverhältnis erfolgen, in dem die verbleibenden Rechte des Bestellers ausschließlich auf Geld gerichtet sind. Eine erneute Nachfristsetzung ist dann nicht erforderlich. Hier hatte der Besteller den Unternehmer zur Beseitigung diverser Mängel an seinem Werk aufgefordert, die dieser bestritt. Nach Ablauf der gesetzten Nachfrist beseitigte der Besteller die Mängel selbst und klagte auf Kostenersatz – mit Erfolg. Zwar sei ein Abrechnungsverhältnis erst mit der Klage entstanden. Die Nachfrist könne jedoch bereits vorher gesetzt werden und sei hier ordnungsgemäß, entschied das Gericht und bejahte den Anspruch. Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 15. Dezember 2022. Az. 1 U 688/22 

 

Baumaßnahmen sind anzukündigen      

In einem Mietvertrag kann geregelt werden, dass der Mieter rechtzeitig  vor Durchführung von Baumaßnahmen zu informieren ist. Verstößt der Vermieter mehrfach gegen diese Ankündigungspflicht, kann darin ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegen. Hier sah ein Mietvertrag über Gewerberäume vor, dass dem Mieter bauliche Maßnahmen mindestens zwei Wochen vorher schriftlich anzukündigen sind. Der neue Vermieter veranlasste mehrfach Baumaßnahmen, ohne die im Mietvertrag vorgesehene vorherige schriftliche Ankündigung von mindestens 14 Tagen einzuhalten. Der Mieter erklärte daraufhin die fristlose Kündigung – zu Recht. Vor mehreren unzusammenhängenden Arbeiten bestehe jeweils eine gesonderte Ankündigungspflicht, die der Vermieter verletzt habe. Das Gericht befand die Kündigung des Mieters für wirksam. Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 25. April 2022. Az. 22 U 151/20 

Bettina Baumgarten, Rechtsanwältin bei BETHGE, Hannover 

 

Genügt die fehlerhafte Betriebskostenabrechnung?  

Ist ein Vermieter von Wohnraum zur Erteilung einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung verpflichtet, sind inhaltliche Mängel grundsätzlich unschädlich, wenn der Mieter diese selbst erkennen und beheben kann. Hat der Mieter jedoch ein berechtigtes Interesse an einer fehlerfreien Abrechnung, kann er vom Vermieter die Korrektur verlangen. Der auf Nachzahlung klagende Vermieter hatte eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung ausgestellt. Zwar war der Fehler für den Mieter leicht behebbar, doch dieser war auf eine inhaltlich korrekte Abrechnung zwecks Vorlage beim Jobcenter angewiesen. Dieses berechtigte Interesse rechtfertige seinen Anspruch auf Korrektur, entschied das Gericht und wies die Berufung des Vermieters zurück. Landgericht Krefeld, Urteil vom 4. Januar 2023. Az. 2 S 11/22 

 

Welche Festsetzungen sind nachbarschützend?  

Enthält ein Bebauungsplan Festsetzungen über die überbaubaren Grundstücksflächen, dienen diese regelmäßig öffentlichen Belangen, nicht aber dem Nachbarschutz. Eine dagegen verstoßende Bebauung kann ein Nachbar nur abwehren, wenn sie zugleich gegen das Rücksichtnahmegebot verstößt. Hier hatte ein Nachbar vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Genehmigung für eine Bauerweiterung beantragt und sich auf Verstöße gegen Planfestsetzungen über die bebaubare Grundstückfläche berufen. Diese dienten jedoch nur dann dem Nachbarschutz, wenn es für einen solchen Willen der Gemeinde konkrete Anhaltspunkte gibt, woran es hier fehlte. Der Nachbar könne deshalb nicht gegen die Genehmigung vorgehen, so das Gericht. Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 1. Dezember 2022. Az. 10 B 1149/22

Frank U. Schuster, Rechtsanwalt bei BETHGE, Hannover 

  

 

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