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F.A.Z.-Rechteck vom 21. April 2023

Die heutigen Themen:

1.) Was gilt bei der Vergabe von Bauland?                                         

2.) Wann ist ein Windrad rücksichtslos?                               

3.) Wann darf die WEG eine Wohnung betreten?                        

4.) Vermieter muss nicht sofort neu vermieten                         

 

 

Was gilt bei der Vergabe von Bauland?              

Bei der Vergabe von Bauland durch die Gemeinden hat der Einzelne grundsätzlich keinen Anspruch auf Zuteilung eines Grundstücks. Hat eine Gemeinde jedoch vorab Vergaberichtlinien aufgestellt, ist sie bei der Zuteilung an diese Vorgaben gebunden. Eine Gemeinde hatte die Vergabe eines Grundstücks an einen Bewerber beschlossen, diese Entscheidung jedoch nachträglich aufgehoben. Sie berief sich darauf, dass der Bewerber entgegen seiner Angaben im Bewerbungsbogen nicht zur Miete wohne. Hiergegen klagte der Bewerber ohne Erfolg. Zwar sei die Gemeinde an ihre eigenen Vergaberichtlinien gebunden, so das Gericht. Da der Bewerber jedoch die erforderlichen Kriterien nicht erfülle, müsse die Gemeinde auch nicht an ihn vergeben. Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 22. Februar 2023. Az. 2 K 947/22 

 

Wann ist ein Windrad rücksichtslos?

Will ein Grundstückseigentümer gegen eine Windkraftanlage vorgehen, weil diese das baurechtliche Rücksichtnahmegebot verletzt, gelten hierfür andere Maßstäbe als bei Gebäuden. Zu berücksichtigen ist primär die Gesamthöhe der Anlage sowie der Rotordurchmesser. Hierbei verbieten sich jedoch starre Abstandsregeln, sodass die Rücksichtslosigkeit stets im Einzelfall zu ermitteln ist. Geklagt hatte ein Nachbar gegen eine Genehmigung einer Windkraftanlage in ca. 600 m Entfernung, die eine Gesamthöhe von 240 m und einem Rotordurchmesser von 159 m haben sollte. Zwar sei wegen des großen Abstands zur Anlage eine strenge Prüfung nötig, so das Gericht. Es befand die Anlage aber im konkreten Fall für rücksichtslos und gab dem Kläger Recht. Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil vom 04. Mai 2022. Az. 8 D 311/21

Nils Flaßhoff, Rechtsanwalt bei BETHGE, Hannover

 

Wann darf die WEG eine Wohnung betreten?  

Nimmt ein Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen an seiner Wohnung vor und bestehen Anhaltspunkte dafür, dass sich diese auf das Gemeinschaftseigentum auswirken, kann die Eigentümergemeinschaft (WEG) Zutritt zu seiner Wohnung verlangen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die bisherigen Auskünfte des Eigentümers keine sicheren Schlüsse ermöglichen. Der beklagte Eigentümer hatte in seiner Wohnung u.a. Heizkörper sowie eine neue Leitung für die Stromversorgung verlegt. Die WEG wollte nun prüfen, ob sich diese Maßnahmen auf das Gemeinschaftseigentum auswirkten und verlangte Zutritt – zu Recht. Es bestehe hier ein berechtigtes Interesse der WEG an der Klärung der Auswirkungen, entschied das Gericht und gab der Klage statt. Amtsgericht Hamburg St. Georg, Urteil vom 11. November 2022. Az. 980a C 31/21 

 

Vermieter muss nicht sofort neu vermieten    

Kündigt der Vermieter ein befristetes Gewerberaummietverhältnis außerordentlich, kann er vom Mieter Ersatz des Mietausfalls bis zum Ablauf der Mietzeit verlangen. Den Vermieter trifft dann die Pflicht zur Schadensminderung. Er ist daraus jedoch nicht verpflichtet, sofort um jeden Preis neu zu vermieten. Hier hatte ein Vermieter von Ladenflächen wegen Zahlungsverzugs des Mieters wirksam gekündigt und verlangte Ersatz des Mietausfalls. Er vermietete die Räume jedoch im Anschluss nicht sofort weiter, sondern baute sie zunächst zu Büroflächen um. Darin liege mit Blick auf eine Neuvermietung eine sinnvolle Maßnahme, weshalb der Vermieter seine Schadensminderungspflicht nicht verletzt habe, entschied das Gericht und bejahte den Anspruch. Kammergericht Berlin, Urteil vom 25. August 2022. Az. 8 U 36/21 

Veronika Thormann, Rechtsanwältin bei BETHGE, Hannover   

  

 

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