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F.A.Z.-Rechteck vom 19. Mai 2023

Die heutigen Themen:

1.) Schottergärten sind nicht erlaubt!                                            

2.) Abstandsflächen gelten nicht für Tiefgaragen                                

3.) Von wem kann der Makler Provision verlangen?                           

4.) Verkehrssicherungspflichten des Vermieters                            

 

 

Schottergärten sind nicht erlaubt!                

Das niedersächsische Bauordnungsrecht sieht vor, dass nicht überbaute Flächen eines Baugrundstücks Grünflächen sein müssen. Reine Schottergärten sind damit grundsätzlich unzulässig. Die Bauaufsichtsbehörde hatte die Beseitigung zweier Kiesbeete angeordnet, die den Großteil der Vorgartenfläche eines Grundstücks bildeten. Der Eigentümer klagte gegen die Verfügung – ohne Erfolg. Das Gericht entschied, dass der Vorgarten keine Grünfläche darstelle, die lediglich um untergeordnete Steinelemente ergänzt werde. Vielmehr lägen reine Kiesbeete mit nur vereinzeltem Pflanzenbewuchs vor, sodass der „grüne Charakter“ fehle. Das Gericht befand die Verfügung daher für rechtmäßig und wies die Berufung des Klägers zurück. Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 17.01.2023. Az. 1 LA 20/22

 

Abstandsflächen gelten nicht für Tiefgaragen

Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften über Grenzabstände gelten nur für die Außenwände von oberirdischen Gebäuden und Gebäudeteilen. Garagen, die gänzlich unterhalb der Grundstücksoberfläche angelegt werden, sind dagegen nicht abstandsflächenrelevant. Hier wandte sich der Kläger im Berufungsverfahren gegen die Baugenehmigung für eine Tiefgarage auf dem Nachbargrundstück. Er berief sich u.a. auf die Verletzung der Mindestabstände – zu Unrecht. Unabhängig von der konkreten rechtlichen Einordnung nach der Garagenverordnung werde die Garage hier vollständig unterirdisch errichtet. Daher seien die Abstandsvorschriften hier jedenfalls nicht anzuwenden, und der Kläger könne sich nicht auf deren Verletzung berufen, so das Gericht, das die Berufung abwies. Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 16. April 2023. Az. 7 A 2967/21

Nils Flaßhoff, Rechtsanwalt bei BETHGE, Hannover   

 

Von wem kann der Makler Provision verlangen?    

Der Makler kann die Provision regelmäßig nur von seinem direkten Auftraggeber verlangen. Dies gilt auch dann, wenn dieser das Objekt später nicht selbst erwirbt, der Kaufvertrag aber in seinem wirtschaftlichen Interesse abgeschlossen wird. Hier war der auf Provision klagende Makler von einer Gesellschaft beauftragt worden. Nach Vermittlung eines Grundstücks schloss jedoch nicht die Gesellschaft, sondern ihr Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter als Privatperson den Kaufvertrag ab. Das Gericht befand, dass dieser Vertrag aus Sicht der Gesellschaft einen hinreichenden wirtschaftlichen Erfolg darstelle. Es verurteilte die Gesellschaft daher zur Zahlung der Provision und wies ihre Berufung zurück. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 2. März 2023. Az. 10 U 92/21 

 

Wann wird die Miete fällig?      

Der Vermieter von Wohnraum ist verpflichtet, die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Öffentlich-rechtliche Vorschriften über Bausicherheit und Brandschutz sind dabei als Mindestmaß einzuhalten. Im Einzelfall können aber höhere Anforderungen an die Verkehrssicherung bestehen. Vorliegend klagte der Mieter eines Ferienhauses auf Schmerzensgeld, nachdem er von einer Anlegeleiter gestürzt war. Diese führte zum Dachraum, war aber nicht behördlich genehmigt. Das Gericht entschied, dass der Vermieter eine Treppe hätte einbauen müssen und seine Sicherungspflicht dadurch fahrlässig verletzt habe. Es verurteilte den Vermieter im Berufungsverfahren zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro. Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 6. Dezember 2022. Az. 3 U 134/21 

Veronika Thormann, Rechtsanwältin bei BETHGE, Hannover 

  

 

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