Soweit im Fall der Berliner Bürgerinitiative tausende Wohnungen in das Eigentum staatlicher Wohnungsgesellschaften überführt werden sollen, muss dies den Voraussetzungen des Art. 15 Grundgesetz genügen.
Die Rechtmäßigkeit solcher Eingriffe setzt ein Gesetz voraus, das die Einzelheiten der Vergesellschaftung, also die Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum, sowie Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. In welcher Höhe die privaten Wohnungseigentümer genau zu entschädigen wären, ist hoch umstritten. Anknüpfen könnte man an die Höhe des Verkehrswerts der Wohnungen. Einer Schätzung des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen zufolge beträgt dieser für die betroffenen Wohnungen mindestens 25 Mrd. Euro. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch bereits in anderer Sache entschieden, dass eine Entschädigung nicht zwingend das „volle Äquivalent für das Genommene” sein muss. Seitens der Bürgerinitiative wird daher ein Betrag zwischen 7,3 und 13,7 Mrd. Euro als Entschädigung auf Grundlage einer „leistbaren Miete“ ins Feld geführt.
Darüber hinaus müsste das Berliner Gesetz die übrigen verfassungsrechtlichen Vorgaben für Enteignungen wahren. Bereits unklar ist, ob die Enteignung tatsächlich erforderlich ist, um das zumindest legitime Ziel, für eine ausreichende Wohnungsversorgung zu sorgen, zu erreichen. Kurzfristig wird mit der Maßnahme schließlich kein neuer Wohnraum geschaffen, so dass das Angebot weiterhin hinter der Nachfrage nach Mietwohnungen zurückbliebe.
Ob es tatsächlich zu einer umfassenden Sozialisierung in Berlin kommt, bleibt abzuwarten. Hierfür müssten zunächst die erforderlichen Unterschriftenquoren erreicht werden (20.000 für den Antrag auf die Durchführung eines Volksbegehrens und 7 Prozent der Wahlberechtigten für das Volksbegehren). Erst dann könnte ein Volksentscheid über den Gesetzesentwurf durchgeführt werden. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller signalisierte bereits seine Ablehnung gegenüber den geplanten Sozialisierungen. Und auch innerhalb der an der Landesregierung beteiligten Fraktionen SPD und B90/Die Grünen ist keine einheitliche Position erkennbar.